eRezeptwird ab 01.01.2024 verpflichtend eingeführt!
Für die meisten apothekenpflichtigen Medikamente können Patientinnen und Patienten ein E-Rezept erhalten. Für die verschreibungspflichtigen Arzneimittel wird es ab dem 1. Januar 2024 für die gesetzlich Versicherten sogar verpflichtend. Sie können es mit der Gesundheitskarte, der App oder dem Ausdruck einlösen.
Folgerezepte im selben Quartal können von Ihrer Praxis auch ohne Ihr persönliches Erscheinen zur Verfügung gestellt werden. Über Ihre Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App können Sie diese dann in der Apotheke einlösen. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis verfällt damit allerdings nicht.
Häufig gestellte Fragen zum eRezept
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt den rosa Papierausdruck für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept App oder alternativ einen Papierausdruck können sie ihre eRezepte in der Apotheke einlösen.